Vorauszahlungsbürgschaft – Anzahlungen im Bau sicher vereinbaren
Anzahlungen absichern – wann der Auftraggeber sie verlangt und wie sie zurückgegeben wird.
Material vorfinanzieren, Nachunternehmer bezahlen, Maschinen bereitstellen – gerade zu Projektbeginn brauchen Bauunternehmen Geld, bevor die erste Abschlagsrechnung gestellt werden kann. Viele Auftraggeber zahlen deshalb eine Vorauszahlung, verlangen dafür aber eine Sicherheit: die Vorauszahlungsbürgschaft. Richtig eingesetzt, verschafft sie Ihnen Liquidität zu Konditionen, die kein Kontokorrent bietet.
Was ist eine Vorauszahlungsbürgschaft?
Die Vorauszahlungsbürgschaft (auch Anzahlungsbürgschaft) sichert dem Auftraggeber die Rückzahlung einer geleisteten Vorauszahlung für den Fall, dass der Auftragnehmer die Leistung nicht erbringt – etwa bei Insolvenz oder Kündigung des Vertrags. Der Bürge erstattet dann den noch nicht durch Bauleistung „abgearbeiteten“ Teil der Vorauszahlung.
Rechtliche Grundlage: § 16 Abs. 2 VOB/B sieht Vorauszahlungen gegen Sicherheitsleistung ausdrücklich vor; bei öffentlichen Auftraggebern ist die Bürgschaft zwingend. Im BGB-Bauvertrag ist sie Verhandlungssache.
Wann verlangt der Auftraggeber eine Vorauszahlungsbürgschaft?
Typische Fälle:
- Hohe Materialanteile mit langen Lieferzeiten (Stahl, Fassaden, Haustechnik, Aufzüge)
- Sonderanfertigungen, die der Auftragnehmer vorbestellen muss
- Öffentliche Aufträge mit vereinbarter Vorauszahlung
- Auslandsprojekte und Anlagenbau („Advance Payment Bond“)
Bieten Sie eine Vorauszahlung gegen Bürgschaft aktiv an. Für den Auftraggeber ist das Risiko durch die Bürgschaft gedeckt, für Sie verbessert sich der Cashflow von Tag eins an.
Höhe und Reduzierung der Bürgschaft
Die Bürgschaft lautet in der Regel auf 100 Prozent der Vorauszahlung (brutto). Mit dem Baufortschritt wird die Vorauszahlung über die Abschlagsrechnungen verrechnet – entsprechend sollte sich der Bürgschaftsbetrag reduzieren. Achten Sie darauf, dass der Bauvertrag eine solche Reduzierung („Abschmelzung“) vorsieht, sonst zahlen Sie Avalprovision auf einen Betrag, den der Auftraggeber längst zurückerhalten hat.
Beispiel: Vorauszahlung 200.000 €, Verrechnung mit 20 % jeder Abschlagsrechnung. Nach Abschlagsrechnungen über 500.000 € ist die Vorauszahlung vollständig verrechnet und die Bürgschaft zurückzugeben.
Was kostet eine Vorauszahlungsbürgschaft?
Die Avalprovision liegt üblicherweise zwischen rund 1 und 2,5 Prozent p. a. des Bürgschaftsbetrags. Da Vorauszahlungsbürgschaften meist nur wenige Monate laufen und sich reduzieren, sind die absoluten Kosten überschaubar – bei 200.000 € und sechs Monaten Laufzeit zu 1,5 % etwa 1.500 €, bei Abschmelzung entsprechend weniger. Dem stehen Zinsvorteile und wegfallende Skontoverluste beim Materialeinkauf gegenüber.
Am günstigsten ist die Bürgschaft, wenn sie in einen laufenden Rahmen eingebettet wird: Kautionsversicherung für wiederkehrende Anzahlungen über mehrere Projekte, Avalkredit & Bürgschaft für die einzelne Vorauszahlung.
Bank oder Kautionsversicherer?
Vorauszahlungsbürgschaften sind für Banken riskanter als Gewährleistungsbürgschaften, weil die Inanspruchnahme bei Insolvenz nahezu sicher ist. Entsprechend streng wird geprüft und entsprechend stark wird die Kreditlinie belastet. Kautionsversicherer stellen Vorauszahlungsbürgschaften im Rahmen eines bestehenden Avalrahmens ebenfalls aus; hier entscheidet die Gesamtbonität des Betriebs. Mehr im Beitrag Avalrahmen ohne Bank.
Zur Produktseite Avalkredit & Bürgschaft – Vorauszahlungsbürgschaft anfragen.
Checkliste: Vorauszahlung sauber vereinbaren
- 1. Höhe der Vorauszahlung und Fälligkeit schriftlich festlegen
- 2. Verrechnungsmodus mit den Abschlagsrechnungen definieren
- 3. Reduzierung der Bürgschaft parallel zur Verrechnung vereinbaren
- 4. Bürgschaftsmuster vom Auftraggeber vorab anfordern und mit dem Bürgen abstimmen
- 5. Rückgabe der Urkunde nach vollständiger Verrechnung terminieren
Wie funktioniert eine Vorauszahlungsbürgschaft?
Der Auftraggeber zahlt vorab, der Bürge garantiert die Rückzahlung, falls die Leistung nicht erbracht wird. Mit jeder Abschlagsrechnung wird die Vorauszahlung verrechnet und die Bürgschaft reduziert sich.
Wie hoch ist die Vorauszahlungsbürgschaft?
In der Regel 100 Prozent der Vorauszahlung inklusive Umsatzsteuer, mit Reduzierung entsprechend dem Baufortschritt.
Ist eine Vorauszahlung nach VOB zulässig?
Ja. § 16 Abs. 2 VOB/B erlaubt Vorauszahlungen, wenn sie vereinbart sind und Sicherheit geleistet wird.
Wie lange läuft die Bürgschaft?
Bis die Vorauszahlung vollständig mit Abschlagszahlungen verrechnet ist. Danach ist die Urkunde zurückzugeben.
Was ist der Unterschied zur Vertragserfüllungsbürgschaft?
Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert die gesamte Leistungserbringung, die Vorauszahlungsbürgschaft nur die Rückzahlung eines konkret vorausgezahlten Betrags. Beide können nebeneinander verlangt werden.