Vertragserfüllungsbürgschaft – Höhe, Laufzeit und Unterschied zur Gewährleistungsbürgschaft
Absicherung der Bauleistung bis zur Abnahme – Höhe, Unterschied zur Gewährleistungsbürgschaft.
Kaum ein größerer Bauauftrag wird heute ohne Vertragserfüllungsbürgschaft vergeben. Sie schützt den Auftraggeber davor, dass der Auftragnehmer die Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß erbringt – etwa bei einer Insolvenz während der Bauphase. Für den Auftragnehmer ist sie Pflichtprogramm, um überhaupt den Zuschlag zu bekommen. Hier erfahren Sie, was üblich ist und worauf Sie achten sollten.
Was sichert die Vertragserfüllungsbürgschaft ab?
Die Vertragserfüllungsbürgschaft (auch Ausführungsbürgschaft oder Erfüllungsbürgschaft) deckt alle Ansprüche des Auftraggebers aus dem Bauvertrag bis zur Abnahme: Fertigstellung, Mängelbeseitigung vor Abnahme, Vertragsstrafen, Schadensersatz bei Verzug, Überzahlungen und die Rückzahlung von Abschlagszahlungen, wenn die Leistung nicht erbracht wird. Je nach Vertragsgestaltung kann sie auch Mängelansprüche nach der Abnahme umfassen – dann spricht man von einer kombinierten Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft.
Grundlage ist § 17 VOB/B in Verbindung mit dem Bauvertrag. Bei BGB-Bauverträgen ergibt sich die Pflicht ausschließlich aus der vertraglichen Vereinbarung.
Übliche Höhe der Vertragserfüllungsbürgschaft
Die Bürgschaft wird als Prozentsatz der Auftragssumme (brutto) vereinbart. Üblich sind 5 bis 10 Prozent. Öffentliche Auftraggeber verlangen nach dem Vergabehandbuch des Bundes in der Regel 5 Prozent; im privaten Bereich und bei Generalunternehmern sind 10 Prozent verbreitet. Sätze über 10 Prozent in vorformulierten Verträgen hat die Rechtsprechung mehrfach als unwirksam eingestuft. Außerdem gilt: Verlangt der Auftraggeber zugleich Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit, darf die Gesamtbelastung nicht unangemessen hoch sein.
| Auftragssumme | 5 % | 10 % |
|---|---|---|
| 250.000 € | 12.500 € | 25.000 € |
| 1.000.000 € | 50.000 € | 100.000 € |
| 5.000.000 € | 250.000 € | 500.000 € |
Prüfen Sie vor Angebotsabgabe, ob Ihr Avalrahmen die geforderte Bürgschaft überhaupt hergibt. Wer den Zuschlag hat und dann keine Bürgschaft beibringen kann, riskiert den Auftrag.
Wie lange läuft die Vertragserfüllungsbürgschaft?
Sie läuft von der Beauftragung bis zur Abnahme der Leistung. Nach § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B hat der Auftraggeber eine nicht verwertete Vertragserfüllungssicherheit nach Abnahme zurückzugeben – es sei denn, es sind noch Ansprüche offen, die nicht von der Gewährleistungssicherheit gedeckt sind. In der Praxis wird die Vertragserfüllungsbürgschaft bei der Abnahme gegen die niedrigere Gewährleistungsbürgschaft „getauscht“.
Auch die Vertragserfüllungsbürgschaft wird meist unbefristet ausgestellt. Für den Auftragnehmer heißt das: Nach der Abnahme aktiv die Rückgabe verlangen, sonst läuft die Avalprovision weiter.
Vertragserfüllungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft – der Unterschied
| Vertragserfüllungsbürgschaft | Gewährleistungsbürgschaft | |
|---|---|---|
| Zeitraum | Beauftragung bis Abnahme | Abnahme bis Ende der Gewährleistungsfrist |
| Sichert ab | Fertigstellung, Verzug, Vertragsstrafe, Rückzahlung von Abschlägen | Mängelansprüche nach Abnahme |
| Übliche Höhe | 5–10 % der Auftragssumme | 3–5 % der Abrechnungssumme |
| Rückgabe | Nach Abnahme (Austausch gegen Gewährleistungsbürgschaft) | Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist |
Beide Bürgschaften werden häufig in einem Avalrahmen zusammengefasst: Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird nach Abnahme aus dem Rahmen entlassen und macht Platz für neue Aufträge. Ausführlich: Gewährleistungsbürgschaft nach VOB.
Was kostet eine Vertragserfüllungsbürgschaft?
Die Avalprovision liegt üblicherweise zwischen rund 1 und 2,5 Prozent p. a. des Bürgschaftsbetrags, abhängig von Bonität, Auftragsvolumen und Bürgschaftsgeber. Da die Bürgschaft nur bis zur Abnahme läuft, fallen bei einem Bauvorhaben von 12 Monaten und einer Bürgschaft über 50.000 € zu 1,5 % etwa 750 € an. Über eine Bank angerechnete Bürgschaften kosten zusätzlich Kreditlinie – das ist der oft übersehene Preis.
Wie sich diese Kosten in Ihrem Betrieb auswirken, zeigt ein Blick auf den Avalrahmen: Avalkredit & Bürgschaft für die einzelne Bürgschaft, Kautionsversicherung für laufende Rahmen über mehrere Projekte.
Welche Formulierungen im Bürgschaftstext sind üblich – und welche nicht?
Auftraggeber verlangen in der Regel: selbstschuldnerische Bürgschaft, Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB), unbefristet, Zahlung auf erstes Anfordern nur in Ausnahmefällen. Eine Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ ist in AGB des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer grundsätzlich unwirksam (BGH) – Kautionsversicherer stellen sie daher meist gar nicht aus.
Lassen Sie ungewöhnliche Bürgschaftsmuster vor Unterzeichnung prüfen; wir gleichen Muster mit den Bedingungen der Versicherer ab. Zur Produktseite Avalkredit & Bürgschaft – Bürgschaft anfragen.
Wie hoch ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft üblicherweise?
Meist 5 bis 10 Prozent der Auftragssumme. Öffentliche Auftraggeber verlangen häufig 5 Prozent, private Auftraggeber oft 10 Prozent.
Wann wird die Vertragserfüllungsbürgschaft zurückgegeben?
Nach der Abnahme, sofern keine offenen Ansprüche mehr bestehen. Meist wird sie bei Abnahme gegen eine Gewährleistungsbürgschaft ausgetauscht.
Was ist der Unterschied zwischen Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft?
Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert die Bauphase bis zur Abnahme, die Gewährleistungsbürgschaft die Mängelansprüche danach. Erstere ist höher, läuft aber kürzer.
Darf der Auftraggeber eine Bürgschaft auf erstes Anfordern verlangen?
In vorformulierten Verträgen gegenüber dem Auftragnehmer ist das nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich unwirksam. Üblich ist die selbstschuldnerische Bürgschaft.
Bekomme ich die Bürgschaft auch ohne meine Hausbank?
Ja, über Kautionsversicherer. Die Bürgschaft belastet dann nicht Ihre Kreditlinie. Wir vermitteln passende Avalrahmen.
Was ist eine kombinierte Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft?
Eine Bürgschaft, die beide Phasen abdeckt. Sie ist bei Generalunternehmern verbreitet; nach Abnahme wird sie meist auf den Gewährleistungsbetrag reduziert.