Gewährleistungsbürgschaft nach VOB – Höhe, Laufzeit, Kosten und Rückgabe

Sicherheit für Mängelansprüche – Laufzeit, Höhe, Rückgabe.

Nach der Abnahme ist der Auftrag noch nicht erledigt: Für Mängel, die erst später auftreten, haftet der Auftragnehmer über Jahre. Damit der Auftraggeber in dieser Zeit abgesichert ist, verlangt er in der Regel eine Sicherheit – entweder als Einbehalt von der Schlussrechnung oder als Gewährleistungsbürgschaft. Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe ist die Bürgschaft fast immer die bessere Wahl, weil das Geld sofort auf dem Konto landet statt jahrelang beim Auftraggeber zu liegen.

Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?

Eine Gewährleistungsbürgschaft (auch Mängelansprüchebürgschaft oder Bürgschaft für Mängelansprüche genannt) sichert die Ansprüche des Auftraggebers aus Mängeln an der Bauleistung nach der Abnahme. Stellt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel heraus und beseitigt der Auftragnehmer ihn nicht, kann der Auftraggeber den Bürgen – eine Bank oder einen Kautionsversicherer – in Anspruch nehmen. Der Bürge zahlt, holt sich den Betrag anschließend aber vom Auftragnehmer zurück. Die Bürgschaft ersetzt also nicht die Haftung, sondern macht sie für den Auftraggeber werthaltig.

Rechtlich geregelt ist die Sicherheitsleistung in § 17 VOB/B und in den §§ 232 ff. BGB. In der Praxis legt der Bauvertrag fest, ob, in welcher Höhe und in welcher Form Sicherheit zu leisten ist.

Wie hoch ist eine Gewährleistungsbürgschaft üblicherweise?

Die Höhe wird im Bauvertrag vereinbart. Üblich sind 3 bis 5 Prozent der Abrechnungssumme (brutto); öffentliche Auftraggeber arbeiten häufig mit 3 Prozent, private Auftraggeber und Generalunternehmer oft mit 5 Prozent. Höhere Sätze gelten in der Rechtsprechung schnell als unangemessene Benachteiligung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen – bei Zweifeln lohnt ein Blick in den Vertrag durch einen Fachanwalt.

Abrechnungssumme3 %5 %
100.000 €3.000 €5.000 €
500.000 €15.000 €25.000 €
2.000.000 €60.000 €100.000 €

Bei mehreren parallelen Aufträgen summieren sich Einbehalte schnell auf sechsstellige Beträge. Ein Avalrahmen über einen Kautionsversicherer deckt alle Bürgschaften eines Jahres ab, ohne dass jede einzelne neu geprüft wird.

Wie lange läuft eine Gewährleistungsbürgschaft?

Die Laufzeit entspricht der Gewährleistungsfrist (korrekt: Verjährungsfrist für Mängelansprüche). Bei VOB-Verträgen beträgt sie für Bauwerke in der Regel 4 Jahre, bei BGB-Verträgen 5 Jahre. Für bestimmte Gewerke (z. B. maschinelle Anlagen, feuerberührte Teile) gelten nach VOB/B § 13 kürzere Fristen von 2 Jahren. Die Frist beginnt mit der Abnahme.

Wichtig: Eine Gewährleistungsbürgschaft ist in der Regel unbefristet ausgestellt, obwohl die Frist feststeht. Der Grund: Mängelrügen innerhalb der Frist können die Verjährung verlängern („Quasi-Neubeginn“ nach § 13 Abs. 5 VOB/B). Deshalb wird die Bürgschaft erst zurückgegeben, wenn alle Ansprüche erledigt sind – nicht automatisch nach Ablauf.

Rückgabe der Bürgschaft: So holen Sie die Urkunde zurück

Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist und Erledigung aller gerügten Mängel hat der Auftragnehmer Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde (§ 17 Abs. 8 VOB/B). In der Praxis muss man sie aktiv anfordern:

Viele Betriebe zahlen jahrelang Provision für Bürgschaften, deren Frist längst abgelaufen ist. Eine jährliche Durchsicht des Avalbestands spart bares Geld.

Was kostet eine Gewährleistungsbürgschaft?

Für die Bürgschaft zahlt der Auftragnehmer eine laufende Avalprovision, üblicherweise zwischen rund 1 und 2,5 Prozent des Bürgschaftsbetrags pro Jahr, abhängig von Bonität, Laufzeit und Gesamtvolumen. Hinzu kommen teils Ausfertigungsgebühren. Die Kosten der Bürgschaft sind in der Regel niedriger als die Finanzierungskosten eines Einbehalts, weil der Einbehalt faktisch ein zinsloser Kredit an den Auftraggeber ist.

Beispiel: Ein Einbehalt von 25.000 € über 4 Jahre bindet Liquidität, die der Betrieb sonst über den Kontokorrent zu 8–12 % finanzieren müsste. Eine Bürgschaft zu 1,5 % p. a. kostet 375 € pro Jahr.

Bank oder Kautionsversicherer – wer stellt die Bürgschaft?

Banken rechnen Bürgschaften auf die Kreditlinie an: Jede Bürgschaft verkleinert den Spielraum für Material, Löhne und Maschinen. Kautionsversicherer stellen Bürgschaften unabhängig von der Hausbank aus, meist über einen festen Avalrahmen mit jährlich vereinbartem Volumen. Für Bauunternehmen mit vielen parallelen Projekten ist das in der Regel die flexiblere Lösung. Mehr dazu im Beitrag Avalrahmen ohne Bank.

Wir vermitteln Avalrahmen und Einzelbürgschaften über Kautionsversicherer – zur Produktseite Avalkredit & Bürgschaft.

Gewährleistungsbürgschaft vs. Vertragserfüllungsbürgschaft

Kurz: Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert die Zeit bis zur Abnahme (wird die Leistung fertig und vertragsgemäß erbracht?), die Gewährleistungsbürgschaft die Zeit danach (werden Mängel beseitigt?). Häufig wird die Vertragserfüllungsbürgschaft bei Abnahme gegen eine niedrigere Gewährleistungsbürgschaft ausgetauscht. Ausführlich im Beitrag Vertragserfüllungsbürgschaft.

Wie hoch ist die Gewährleistungsbürgschaft nach VOB?

Üblich sind 3 bis 5 Prozent der Abrechnungssumme. Die genaue Höhe steht im Bauvertrag; deutlich höhere Sätze in AGB sind rechtlich angreifbar.

Wie lange läuft eine Gewährleistungsbürgschaft?

Sie läuft über die Gewährleistungsfrist – bei VOB-Verträgen in der Regel 4 Jahre, bei BGB-Verträgen 5 Jahre ab Abnahme – und wird zurückgegeben, wenn keine Mängelansprüche mehr offen sind.

Muss die Gewährleistungsbürgschaft unbefristet sein?

In der Praxis ja. Befristete Bürgschaften werden von Auftraggebern meist nicht akzeptiert, weil Mängelrügen die Verjährung verlängern können.

Kann ich den Sicherheitseinbehalt nachträglich durch eine Bürgschaft ablösen?

Ja. Nach § 17 Abs. 3 VOB/B darf der Auftragnehmer eine Sicherheit durch eine andere ersetzen. Der Einbehalt wird dann ausgezahlt.

Was passiert, wenn der Bürge in Anspruch genommen wird?

Der Bürge zahlt an den Auftraggeber und fordert den Betrag anschließend vom Auftragnehmer zurück (Regress). Die Bürgschaft ist also keine Versicherung gegen Mängel, sondern eine Zahlungsgarantie.

Bekomme ich eine Gewährleistungsbürgschaft auch mit schwächerer Bonität?

Häufig ja – über Kautionsversicherer, die eigene Bonitätsprüfungen durchführen. Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich.

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